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Bußgelder vermeiden mit TachoLOG®

Bußgelder vermeiden mit TachoLOG®

Der Vorgänger der tacholog² im Fokus

Lesezeit: 7 Minuten | Montag, 15. März 2021

Am 09. März ist die neue Ausgabe des Fachmagazins "Der Österreichische Transporteur" erschienen. Wir freuen uns sehr über die Erwähnung unserer TachoLOG®-Software zum Datenmanagement der Tachographendaten. Bedingt durch die gesetzlichen Anforderungen und der Verpflichtung des Unternehmers zur Überwachung der Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer, ergeben sich diverse gesetzliche Pflichten, die mit TachoLOG® einfach einzuhalten sind. 

Viel Spaß bei dem Lesen des Artikels!

Bußgelder vermeiden

Softwarelösungen können Transportunternehmer bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen, auch was die Archivierung und Auswertung der Digitacho-Daten betrifft.

Zu den wichtigen gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der Lenk-und Ruhezeiten der Fahrer gehören die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften, die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über den Einsatz von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr, das Mobilitätspaket der EU von 31.07.2020 sowie weitere nationale und internationale Gesetze, aus denen sich u.a. die folgenden Anforderungen an Unternehmer definieren lassen:

  • Regelmäßige Übernahme der Daten vom Tachographen aller Fahrzeuge und aller Fahrerkarten
  • Sicherung der Daten
  • Auswertung der Daten nach verschiedenen Kriterien
  • Einweisung der Fahrer in die korrekte Benutzung des Tachographen
  • Belehrung der Fahrer bei Verstößen
  • Archivieren der Daten von Fahrzeugeinheit und Fahrerkarte

Konsequenzen

Die Bußgelder bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten können für Fahrer und Unternehmer teuer sein. Unternehmer können im Extremfall sogar in die Haftung genommen werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die vorgegebenen Termine und Touren für den Fahrer nicht einzuhalten sind und der Unternehmer diesem bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der Aufträge mit Konsequenzen droht.

Auswertungen

Das Thema Lenk- und Ruhezeiten ist komplex und an einigen Stellen sehr verworren. Die Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten sind jedoch per Gesetz auch im Unternehmen selbst zu prüfen. Zu den Pflichten des Unternehmers gehören das regelmäßige Speichern, Archivieren sowie das Auslesen der Fah-rerkarten- und Massenspeicherdaten. Mit modernen Softwarelösungen wie beispielsweise „TachoLog" können nicht nur die Pflichten des Unternehmers erfüllt werden, sondern auch wichtige betriebswirtschaftliche Daten (Stand-zeiten, km-Leistung, Arbeitszeiten) erfasst und Verstöße überprüft werden. Kommt es zum Verstoß der Lenk- oder Ruhezeit, sind Unternehmer dazu ver-pflichtet, die Fahrer entsprechend zu belehren. Diese Belehrungen helfen, dass sowohl Unternehmer als auch Fuhrparkleiter, Disponent und Fahrer einen Überblick über die Verstöße bekommen und aus Fehlern lernen kön-nen. Durch diese Aufklärung können zukünftige Verstöße verringert oder sogar komplett vermieden werden.

 

Verstoß-Auswertung

Besonderes Highlight von TachoLog - das in Österreich von der TachoEasy GmbH mit Sitz im burgenländischen Pöttelsdorf vertrieben wird - ist die „Verstoß-Auswertung", die Unternehmer und Fuhrparkleiter die Verstöße innerhalb der Flotte anzeigt und in weiterer Folge genutzt werden kann, um Fahrer zu belehren. „So können Verstöße vor den Kontrollbehörden bemerkt, Fahrer belehrt und Bußgelder vermieden werden" heißt es seitens TachoEasy. Das Unternehmen setzt dabei seit jeher auf den persönlichen Kontakt und bietet zudem diverse Schulungen im Bereich unternehmerische Pflichten an.

#tachoarchivierung #tacholog² #dtco #fahrtenschreiber

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